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Blackboat - The New Work Group

AGB AI Officer

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Blackboat Internet GmbH

1. Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kurse (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Teilnehmer an der Ausbildung zum AI Officer (nachfolgend „Lehrgang“) und der Blackboat Internet GmbH (nachfolgend „Blackboat“).

1.2 Etwaige abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers gelten nicht.


2. Vertragsschluss, Anmeldung

2.1 Teilnehmer melden sich zum Lehrgang über die Website https:/www.ai-officer.io an, indem sie das Online-Formular mit allen mit einem Sternchen gekennzeichneten Pflichtfelder ausfüllen und im Anschluss durch das Betätigen der Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig anmelden“ ein verbindliches Angebot abgeben.


2.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch Blackboat zustande. Das Angebot des Teilnehmers gilt mit erhalt einer E-Mail zur Bestätigung der Anmeldung durch den Teilnehmer als durch Blackboat angenommen.


3. Leistungsumfang

3.1 Blackboat wird für den Teilnehmer folgende Leistungen erbringen:
a. Durchführung des Lehrgangs in Präsenz zu den bei der Buchung ausgewählten Terminen;
b. Gewährung von Zugang zu online abgehaltenen „Deep Dive Sessions“ zu den bei der Buchung angegebenen Themen;
c. Ausstellung von Teilnahmezertifikaten;
d. Ausstellung der Zertifizierung als AI Officer nach bestandener schriftlicher Prüfung.

3.2 Vom Leistungsumfang umfasst sind auch sämtliche Materialien zum Lehrgang, sowie die Verpflegung vor Ort während des Lehrgangs.


4. Änderungen und Umbuchung

4.1 Blackboat behält sich vor, einzelne KI Expert:innen durch andere zu ersetzen sowie inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen am Programm des Lehrgangs vorzunehmen. Blackboat wird diese Änderungen unter der ausdrücklichen Aufrechterhaltung des vertraglich vereinbarten Umfangs des Lehrgangs und nur dann vornehmen, wenn die Änderungen für die Durchführung des Lehrgangs erforderlich sind. Blackboat wird entsprechende Änderungen an den Teilnehmer vor Durchführung des Lehrgangs mitteilen, sofern dies zeitlich möglich und nicht mit einem unverhältnismäßigen Aufwand für Blackboat verbunden ist.

4.2 Teilnehmer können binnen 14 Tagen ab verbindlicher Anmeldung zu einem konkreten Termin des Lehrgangs unentgeltlich ohne Angabe von Gründen eine Umbuchung zu einem anderen Termindurchführen. Dieses Recht zur Umbuchung gilt nicht, wenn zwischen der Umbuchung und dem ursprünglich gebuchten Termin weniger als 14 Tage liegen. Um die Umbuchung durchzuführen, muss der Teilnehmer Kontakt mit Blackboat über die E-Mail-Adresse info@blackboat.com nehmen.


5. Absage des Lehrgangs

5.1 Sollte der Lehrgang aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs von Blackboat liegen, nicht stattfinden können, wie etwa durch Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Unruhen oder andere Fälle höherer Gewalt, wird dies den Teilnehmern unverzüglich mitgeteilt.
Gleiches gilt, wenn ein oder mehrere Expert:innen aus unvorhersehbaren Gründen, wie etwa einer plötzlichen Erkrankung oder einem anderen dringenden Hinderungsgrund, die Veranstaltung nicht durchführen kann/können oder der Veranstaltungsort aufgrund technischer, infrastruktureller oder sonstiger Störungen unbenutzbar wird und es Blackboat nicht möglich ist, rechtzeitig einen Ersatz zu finden und anzubieten.

5.2 Blackboat hat das Recht, den Lehrgang auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl absagen. In diesem Fall erfolgt die Absage spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin des betroffenen Lehrgangs, um den Teilnehmern Planungssicherheit zu gewährleisten.

5.3 Im Falle einer Absage des Lehrgangs nach den vorstehenden Ziffern wird Blackboat an den betroffenen Teilnehmern die Teilnahmegebühren vollständig zurückerstatten. Die Rückzahlung erfolgt auf das vom Teilnehmer bei der Anmeldung angegebene Zahlungsmittel innerhalb einer angemessenen Frist nach der Absage. Weitergehende Ansprüche, insbesondere die Erstattung
von Kosten, die durch Reisebuchungen, Übernachtungen oder sonstige Aufwendungen entstanden sind, werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für etwaige Verdienstausfälle oder sonstige wirtschaftliche Nachteile, die durch die Absage entstehen könnten. Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen Blackboat durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten die Umstände der Absage zu verantworten hat.


6. Haftung

6.1 Unbeschränkte Haftung: Blackboat haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Blackboat bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

6.2 Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Blackboat nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Blackboat.


7. Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen

7.1 Die Teilnahmegebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Anmeldung des Teilnehmers und ergibt sich aus der im Rahmen des Anmeldeprozesses durch Blackboat gemachten Angaben. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. der gültigen Umsatzsteuer.

7.2 Blackboat wird eine Rechnung über die Teilnahmegebühr ausstellen und an den Teilnehmer per E-Mail an die im Anmeldeprozess vom Teilnehmer hinterlegte E-Mail-Adresse übermitteln. Die Rechnung ist 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig.

8. Schlussbestimmungen
8.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

8.2 Auf Verträge zwischen Blackboat und dem Teilnehmer ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“).

8.3 Der Geschäftssitz von Blackboat ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Blackboat und dem Teilnehmer.

Stand: September 2024